Die reine Vermittlung einer Transaktion reicht nicht aus, um die Anforderungen des Geltungsbereichs zu erfüllen. Zu prüfen sind die aktuelle Programmdefinition, die Rolle des Unternehmens, das Eigentum am Abfall und die Sicherung der Rückverfolgbarkeit.
Warum ist der Handel Teil von Sorting Process?
In der Abfallkette gibt es Unternehmen, die keine physische Sortierung durchführen, aber die kaufmännische Verantwortung für bestimmte Stoffströme übernehmen und an deren Weitergabe zwischen Lieferant und Abnehmer beteiligt sind.
Die tatsächliche Rolle des Unternehmens ist entscheidend
Vor der Prüfung der Eignung ist festzustellen, ob das Unternehmen rechtliches Eigentum am Abfall übernimmt, welche Dokumente es ausstellt, wer den Transport organisiert, ob das Material gelagert wird und wie die Informationen über seine Herkunft erhalten bleiben.
Welche Informationen müssen sich zurückverfolgen lassen?
- Lieferant und Herkunft des Abfalls;
- Art und Menge des Materials;
- Charge oder eine andere Kennung;
- Handels- und Transportdokumente;
- Lagerort, sofern vorhanden;
- Abnehmer und weiterer Bestimmungsort des Materials;
- Einhaltung der erforderlichen Genehmigungen.
Eine Direktlieferung hebt die Rückverfolgbarkeitspflicht nicht auf
Wird das Material direkt vom Lieferanten zum Abnehmer transportiert und bleibt der Händler Vertragspartei, müssen die Unterlagen weiterhin beide Parteien mit dem konkreten Stoffstrom verknüpfen.
Abfallhändler und Sortieranlage unterscheiden
Geltungsbereich und Anforderungen richten sich nach der tatsächlichen Tätigkeit. Ein Unternehmen, das keine Sortierung durchführt, darf sich allein aufgrund eines zertifizierten Handelsumfangs nicht als zertifizierte Sortieranlage darstellen.
Das Wesentliche
Bei der Zertifizierung eines Abfallhändlers ist der wichtigste „Prozess“ der verlässliche Zusammenhang zwischen Eigentumsübergang, Dokumenten und Materialinformationen. Jede Lücke in dieser Kette schwächt die Rückverfolgbarkeit.
