Prüfen Sie Programm, Zertifikatsnummer, Unternehmen, Standort, Materialumfang, Zusatzmodule, Zertifizierungsstelle und Gültigkeit. Bestätigen Sie anschließend, dass die konkrete Lieferung zum zertifizierten Umfang gehört.
1. Mit dem Programm beginnen
Klären Sie, ob das Dokument Sorting Process, Recycling Process, Recycled Plastics Traceability oder RecyClass Recyclability betrifft. Diese Programme bestätigen unterschiedliche Aspekte und sind nicht austauschbar.
2. Das offizielle Verzeichnis prüfen
Vergleichen Sie das Dokument mit dem entsprechenden öffentlichen RecyClass-Verzeichnis. Achten Sie auf Zertifikatsnummer, Namen der Organisation und Dokumentstatus.
3. Den Standort prüfen
Das Zertifikat sollte den Standort abdecken, von dem das eingekaufte Material tatsächlich stammt. Die Zertifizierung eines Werks bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Standorte derselben Gruppe zertifiziert sind.
4. Den Materialumfang prüfen
Vergleichen Sie das eingekaufte Material mit dem im Zertifikat genannten Umfang: Polymer, Materialform, Prozess sowie gegebenenfalls Eingangs- und Ausgangsmaterial.
5. Zusatzmodule prüfen
Erfordert die Anwendung ein bestimmtes Modul, etwa für Lebensmittelkontakt oder PVC, muss das entsprechende Modul tatsächlich im Geltungsbereich enthalten sein.
6. Die Gültigkeitsdauer prüfen
Ein abgelaufenes Zertifikat bestätigt den aktuellen Status des Prozesses nicht. Im System zur Lieferantenfreigabe sollten das Prüfdatum und der nächste Prüftermin festgehalten werden.
7. Zertifikat und Lieferung verknüpfen
Eine erfolgreiche Zertifikatsprüfung ersetzt nicht die Rückverfolgbarkeit der konkreten Lieferung. Einkaufsbeleg, Chargennummer, Spezifikation und Lagerkennzeichnung sollten zum richtigen Lieferanten und Standort führen.
Der häufigste Fehler
Die Aussage „Unser Lieferant hat RecyClass“ ist zu allgemein. Die richtige Frage lautet: Ist dieses Material von diesem Standort in diesem Zeitraum durch ein gültiges Zertifikat abgedeckt?
Die wichtigste Erkenntnis
Die Zertifikatsprüfung ist ein Bestandteil der Materialfreigabe. Die eigene Rückverfolgbarkeit des Unternehmens muss jedoch auch nach Annahme der Lieferung funktionieren.
