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RecyClass und Zertifizierung

Module A, B, C und D in der RecyClass Recycling Process Certification

Module A, B, C und D erweitern die allgemeinen Anforderungen der RecyClass Recycling Process Certification um zusätzliche Bereiche. Sie sind keine eigenständigen Zertifikate: Das Unternehmen muss zugleich die allgemeinen Programmanforderungen erfüllen.

Module A, B, C und D in der RecyClass Recycling Process Certification
Aktualisiert:
05.10.2026
•
3
Min. Lesezeit
STAND DER QUELLEN

Übersetzung des polnischen Originals mit redaktionellem Quellenstand vom 2. Oktober 2026. Übersetzung erstellt am 5. Oktober 2026; keine unabhängige fachliche Freigabe.

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PolnischEnglisch
KURZ ERKLÄRT

Das passende Modul ergibt sich aus dem tatsächlichen Prozess, der Materialanwendung, dem Standort und den Programmanforderungen. Module A betrifft Lebensmittelkontakt, Module B Kosmetik- und Haushaltsanwendungen, Module C die soziale Unternehmensverantwortung und Module D zusätzliche PVC-Anforderungen.

Module erweitern die allgemeinen Anforderungen

Die Grundlage ist stets die RecyClass Recycling Process Certification. RecyClass nennt vier zusätzliche Module: Module A – Food Contact, Module B – Cosmetics & Household Care Applications, Module C – Corporate Social Responsibility und Module D – PVC Requirements. Ein Modul kann nicht allein beantragt werden, ohne die allgemeinen Anforderungen des Programms zu erfüllen.

Module A – Lebensmittelkontakt

Module A betrifft Recyclingverfahren für Materialien, die für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt vorgesehen sind. RecyClass unterteilt diesen Umfang in:

  • Module A1 – abschließende Vorbehandlung vor dem Dekontaminationsprozess;
  • Module A2 – den eigentlichen Dekontaminationsprozess.

Module A ist weder ein eigenständiger Nachweis der Konformität mit der Verordnung (EU) 2022/1616 noch eine Garantie für Lebensmittelsicherheit. Die rechtlichen Anforderungen sind gesondert zu prüfen.

Die RecyClass Q&A 2026 stellen klar, dass Module A verpflichtend ist, wenn es auf die bewerteten Produkte und den Prozess zutrifft. In diesem Fall ist es kein Zusatz, der allein auf Kundenwunsch gewählt wird. Module A2 erfasst keine neuartigen Technologien; deren Eignung und die Anforderungen an vorgelagerte Stufen sind gesondert zu betrachten.

Module B – Kosmetik- und Haushaltsanwendungen

Module B umfasst zusätzliche Anforderungen an Rezyklate für entsprechende Kosmetik- und Haushaltsanwendungen. Relevant sind unter anderem die Kontrolle des Eingangsmaterials, die Prozessqualität und Informationen zum Ausgangsmaterial.

Module C – Soziale Unternehmensverantwortung

Module C betrifft die soziale Verantwortung des Unternehmens. Für Recycler mit Prozessen außerhalb von EU27+3 ist die Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen von Module C eine Voraussetzung für die RecyClass Recycling Process Certification.

Module D – PVC-Anforderungen

Beim Recycling von Post-Consumer-PVC muss das RP-Audit um Module D erweitert werden. Es umfasst unter anderem die Überwachung des Bleigehalts und die Rückverfolgbarkeit im entsprechenden kontrollierten Kreislauf. Für eine RC-Zertifizierung von Post-Consumer-PVC verlangen die Q&A, dass der liefernde Recycler eine gültige RP-Zertifizierung mit Module D besitzt.

Kann ein Zertifikat mehrere Module umfassen?

Ja, wenn die tatsächliche Tätigkeit die Bedingungen mehrerer Module erfüllt. Jeder zusätzliche Geltungsbereich muss sich jedoch aus dem Prozess, der Materialanwendung, dem Standort und der aktuellen RecyClass-Dokumentation ergeben.

Wie wird das passende Modul gewählt?

  • Eingangsmaterial und Recyclingprozess festlegen;
  • den Recyclingoutput bestimmen;
  • seine vorgesehene Anwendung klären;
  • den Standort des Betriebs prüfen;
  • die Tätigkeit mit den aktuellen Anforderungen des Programms und des Moduls abgleichen.

Das Wesentliche

Ein Modul erweitert die Zertifizierungsanforderungen und ist kein Marketingzusatz. Es sollte nur angewendet werden, wenn es dem tatsächlichen Prozess entspricht und die Erfüllung der einschlägigen Anforderungen nachgewiesen werden kann.

HINWEISE ZUM ARTIKEL

Praxiswissen auf Grundlage der Quelldokumente

Beziehen Sie bei Entscheidungen zu einem konkreten Prozess die aktuelle Programmdokumentation und den tatsächlichen Umfang Ihrer Tätigkeit ein. Beachten Sie die Datumsangaben und Quellen.

DATUM PRÜFEN

Programmanforderungen und Rechtsvorschriften ändern sich. Veröffentlichungs- und Aktualisierungsdatum zeigen, auf welchen Stand sich der Artikel bezieht.

QUELLE PRÜFEN

Für RecyClass-Anforderungen ist die aktuelle Programmdokumentation maßgeblich, für rechtliche Anforderungen die geltende Rechtsvorschrift und für den Akkreditierungsstatus die offiziellen PCA-Dokumente.

AUF IHREN PROZESS BEZIEHEN

Dieselbe Anforderung kann je nach Prozess, Standort, Material, Produkt, Modul oder Programmversion unterschiedliche Auswirkungen haben. Der Artikel ersetzt keine individuelle Bewertung des Geltungsbereichs.

QUELLEN UND GRUNDLAGEN

Redaktionelle Quellenprüfung des polnischen Originals: 2. Oktober 2026.

Hauptquelle: Recycling Process Certification.

Ergänzende Quelle: Module A–D in der offiziellen Programmdokumentation.

RecyClass, Questions & Answers Certification 2026, S. 21–25 — Almaland bereitgestelltes Dokument. Das polnische Original dokumentiert einen redaktionellen Abgleich mit den Q&A vom 2. Oktober 2026.

RecyClass Module A, Version 1.2 — Geltungsbereiche A1/A2, Eingangslieferanten und neuartige Technologien; das polnische Original dokumentiert den Abgleich mit den Q&A 2026.

Prüfen Sie vor der Anwendung auf einen konkreten Prozess die aktuelle Fassung der einschlägigen Dokumente, den Geltungsbereich des Programms und etwaige spätere Änderungen.

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