Module A kann mit RP oder RC verbunden werden. A1 betrifft die abschließende Vorbereitung des Inputs für die Dekontamination, A2 den entsprechenden Dekontaminationsprozess. A2 umfasst keine neuartigen Technologien. Das Zertifikat ersetzt keine rechtliche Konformitätsbewertung für den Lebensmittelkontakt.
Module A in Recycling Process und Recycled Plastics Traceability
Module A umfasst zusätzliche Anforderungen, die je nach Tätigkeit der Organisation mit der entsprechenden RP- oder RC-Zertifizierung verbunden werden. Die RecyClass Q&A 2026 nennen das Modul als verpflichtend, wenn es auf den bewerteten Prozess und die für die Lebensmittelkontaktkette vorgesehenen Produkte zutrifft. Es kann nicht als eigenständiges Zertifikat ohne die allgemeinen Programmanforderungen erworben werden.
Die Geltungsbereiche A1 und A2
Die aktuelle RecyClass-Dokumentation unterscheidet die Bereiche A1 und A2 für verschiedene Prozessstufen. A1 umfasst die entsprechende abschließende Vorbereitung des Materials vor der Dekontamination. A2 betrifft den eigentlichen Dekontaminationsprozess im jeweiligen Geltungsbereich des Programms.
Lieferanten und neuartige Technologien
Bei RP oder RC mit Module A2 verlangen die Q&A von den Lieferanten des entsprechenden Inputs eine gültige Zertifizierung mit Module A1. Module A2 gilt nicht für neuartige Technologien. Für diese beschreiben die Q&A die Möglichkeit eines allgemeinen Geltungsbereichs in EU27+3 sowie A1-Anforderungen an die Inputs. Eine etwaige Abweichung muss sich aus dem jeweiligen Dossier ergeben und mit RecyClass geklärt werden.
Warum müssen die Prozessstufen getrennt betrachtet werden?
Sortierung, Vorbehandlung und Dekontamination erfüllen unterschiedliche Funktionen. Ein Material kann gut für einen nachfolgenden Prozess vorbereitet sein. Die Vorbereitung allein bedeutet jedoch noch nicht, dass es die Anforderungen an die endgültige Verwendung mit Lebensmittelkontakt erfüllt.
Was kann bewertet werden?
Je nach Geltungsbereich sind unter anderem Materialherkunft, Eingangskontrolle, Prozessparameter, Rückverfolgbarkeit, Betriebsaufzeichnungen, Qualität des Ausgangsmaterials und die Erfüllung der zusätzlichen Modulanforderungen relevant.
Module A ist keine rechtliche Zulassung
Ein RecyClass-Zertifikat darf nicht als eigenständiger Nachweis der vollständigen Konformität eines Materials mit den Vorschriften für Lebensmittelkontakt dargestellt werden. In der Europäischen Union unterliegen entsprechende Prozesse und Anwendungen unter anderem der Verordnung (EU) 2022/1616 sowie weiteren einschlägigen Vorschriften.
Wie bereitet man sich auf das Modul vor?
- die vom Geltungsbereich erfasste Prozessstufe eindeutig festlegen;
- Herkunft und Kontrolle des Eingangsmaterials dokumentieren;
- kritische Prozessparameter bestimmen;
- Rückverfolgbarkeit der Chargen sicherstellen;
- Ergebnisse der Qualitätskontrollen aufbewahren;
- Programmanforderungen von den gesetzlichen Pflichten des Betreibers unterscheiden.
Das Wesentliche
Module A stärkt die Überprüfung eines bestimmten Prozesses. Sicherheit und Rechtmäßigkeit der endgültigen Verwendung erfordern jedoch eine vollständige Prüfung der einschlägigen Vorschriften und der technischen Dokumentation.
