Recyclingfähigkeit ist keine Eigenschaft des Polymers allein. Bewertet werden die gesamte Verpackung, ihre Komponenten und ihr Verhalten im jeweiligen Sammel-, Sortier- und Recyclingsystem.
Die zwei Säulen von Artikel 6
Die PPWR verbindet die technische recyclinggerechte Gestaltung mit der späteren Bewertung, ob die betreffende Verpackungskategorie tatsächlich in großem Maßstab recycelt wird.
Die gesamte Verpackung zählt
Das Hauptpolymer allein entscheidet nicht über das Ergebnis. Etiketten, Sleeves, Klebstoffe, Verschlüsse, Barrieren, Pigmente, zusätzliche Komponenten und ihre Trennbarkeit im Prozess können ebenfalls relevant sein.
Klassen A, B und C
Die PPWR legt folgende Schwellenwerte für die Recyclingfähigkeit fest:
- A – mindestens 95 %;
- B – mindestens 80 %;
- C – mindestens 70 %.
Ein Ergebnis unter 70 % erfüllt den entsprechenden technischen Schwellenwert der Tabelle in Anhang II nicht.
Die Stufe 2030
Die Anforderungen an die recyclinggerechte Gestaltung sollen ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden delegierten Rechtsakte gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Die Stufe 2035: Recycling in großem Maßstab
In der nächsten Stufe reicht die technische Recyclingfähigkeit allein nicht mehr aus. Entscheidend ist auch, ob Sammlung, Sortierung und Recycling für die jeweilige Verpackungskategorie tatsächlich funktionieren. Die Anforderung an das Recycling in großem Maßstab gilt ab dem 1. Januar 2035 oder fünf Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Die Stufe 2038
Ab 2038 soll der reguläre Marktzugang Klasse A oder B voraussetzen. Klasse C sollte deshalb als Übergangslösung und nicht als langfristiges Entwicklungsziel betrachtet werden.
Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil
Artikel 6 und Artikel 7 beantworten unterschiedliche Fragen. Eine Verpackung kann einen hohen PCR-Anteil enthalten und zugleich schlecht recycelbar sein. Umgekehrt kann sie ohne Rezyklat für den nächsten Materialkreislauf gut gestaltet sein.
RecyClass und die PPWR
RecyClass-Methoden können die technische Bewertung und die Designentwicklung unterstützen. Ein aktuelles RecyClass-Ergebnis darf jedoch nicht automatisch mit einer zukünftigen rechtlichen PPWR-Klasse gleichgesetzt werden. Grundlage der Konformität bleiben die Vorschriften und die darauf beruhenden Rechtsakte.
Das Wesentliche
Hersteller sollten Recyclingfähigkeit als Designparameter der gesamten Verpackung steuern und dabei Komponenten, Versionen und Nachweise kontrollieren. Sie ist keine einfache Eigenschaft eines einzelnen Polymers.
