Die Stufen 1–3 stehen für den Detaillierungsgrad der Rückverfolgbarkeit und sind keine Materialqualitätsklassen. Jede Stufe erfordert Aufzeichnungen zu Lieferanten, Lager, Prozess und Ausgang. Prozessdurchschnitte belegen nicht automatisch den Rezyklatanteil einzelner Produkte.
Stehen die Rückverfolgbarkeitsstufen 1, 2 und 3 für drei Rezyklatqualitätsklassen?
Nein. Die Stufen im RecyClass Recycling Process beschreiben, wie detailliert sich Eingangskunststoffabfälle, Lagerung, Prozess und Recycled Output miteinander verknüpfen lassen. Stufe 1 ermöglicht die genaueste Chargenidentifikation, Stufe 2 stützt sich stärker auf kontrollierte Lagerboxen und Stufe 3 erlaubt eine stärker zusammengefasste Rückverfolgung zu Lieferantengruppen und Monatsdaten. Es sind keine Materialqualitätsklassen.
1. Zuerst die Abfallherkunft bestimmen
Das Recycling Process Audit Scheme verlangt die Einordnung als Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Abfall sowie die Erfassung der Quelle, etwa Haushalt, Gewerbe oder Industrie. Optional oder in entsprechenden Berichten können auch Sektor und Abfallart dokumentiert werden.
Die Rückverfolgbarkeitsstufe ersetzt diese Einordnung nicht. Zunächst muss klar sein, welcher Abfall vorliegt; anschließend wird betrachtet, wie detailliert er sich durch den Betrieb verfolgen lässt.
2. Die Stufe beschreibt die Genauigkeit der Rückverfolgung
RecyClass unterscheidet drei Stufen danach, wie Eingangskunststoffabfälle im Lager und Recyclingprozess kontrolliert werden. Entscheidend ist vor allem, ob eine einzelne Charge, eine bestimmte Lagerbox oder eine zusammengefasste Lieferantengruppe identifiziert werden kann.
Bei jeder Stufe bleibt Rückverfolgbarkeit ein zentraler Bestandteil der Zertifizierung.
3. Stufe 1: höchste Detailtiefe auf Chargenebene
Bei Stufe 1 ist jede Eingangscharge im Lager einzeln identifizierbar. Der Prozess wird mit einzelnen Chargen oder Chargenmischungen bekannter Zusammensetzung beschickt.
Recycled Outputs werden in Chargen vorbereitet; Produktionsdatum und Uhrzeit werden erfasst. So entsteht eine detaillierte Verbindung zwischen Eingang, Prozess und Ausgang.
4. Stufe 2: Kontrolle über Lagerboxen
Bei Stufe 2 wird Material in mindestens zwei Lagerboxen gelagert. Die Chargen in jeder Box sind bekannt, auch wenn einzelne Chargen darin nicht mehr physisch unterscheidbar sind.
Der Prozess wird jeweils aus einer Lagerbox beschickt. Die vollständige Entleerung vor dem Wechsel zu Material aus einer anderen Box wird dokumentiert. Der Ausgang lässt sich dadurch einer bestimmten Lagerbox und bekannten Eingangschargen zuordnen.
5. Stufe 3: stärker zusammengefasste Rückverfolgbarkeit
Bei Stufe 3 sind einzelne Eingangschargen innerhalb einer Lagerbox möglicherweise nicht separat identifizierbar. Recycled Outputs werden weiterhin chargenweise vorbereitet. Die Herkunft kann jedoch anhand monatlicher Durchschnittsdaten zu Gruppen von Lieferanten der Eingangskunststoffabfälle dokumentiert werden.
Werden Pre-Consumer- und Post-Consumer-Ströme gemischt, muss ihre Aufteilung dokumentiert sein. Fehlende Angaben haben Folgen für die Einstufung nach den Programmregeln.
6. Auch Stufe 3 verlangt Rückverfolgbarkeit
Stufe 3 wird gelegentlich fälschlich als Verzicht auf Rückverfolgung verstanden. Sie ist weiterhin ein definiertes Modell. Das Unternehmen muss Aufzeichnungen, Lieferantendaten sowie Informationen zu Lagerung, Prozess, Ausgang und Rezyklatanteil führen.
Der Unterschied liegt in der Detailtiefe, mit der Materialien getrennt und zugeordnet werden.
7. Rückverfolgbarkeitsstufe und Anforderungsstufe unterscheiden
Dasselbe Audit Scheme verwendet auch Requirement level 1 und Requirement level 2 zur Einordnung von Auditanforderungen. Dabei handelt es sich um einen anderen Begriff.
Die Anforderungsstufe beschreibt die Verbindlichkeit bestimmter Auditpunkte. Die Rückverfolgbarkeitsstufen 1–3 beschreiben dagegen das Modell der Materialverfolgung im Prozess.
8. Einfluss auf Angaben zum Rezyklatanteil
Im Recycling Process ist die Berechnung je Recycled Output bei Rückverfolgbarkeitsstufe 3 nicht verpflichtend. Bei Stufe 1 und 2 ermöglicht die genauere Verknüpfung von Ausgang und Eingang detailliertere Angaben.
Unabhängig von der Stufe darf ein Durchschnitt für den gesamten Recyclingprozess nicht automatisch als Rezyklatanteil eines einzelnen Produkts angegeben werden.
9. Die passende Stufe wählen
Die Wahl sollte dem tatsächlichen Lageraufbau, der Technologie, der Materialmischung und den Kundenanforderungen entsprechen. Stufe 1 ist nicht angemessen, wenn die individuelle Chargenidentifikation in großen gemeinsamen Lagern verloren geht.
Eine Investition in genauere Identifikation kann sich lohnen, wenn Abnehmer präzisere Herkunftsdaten für einen bestimmten Recycled Output benötigen.
10. Nachweise vor dem Audit vorbereiten
Hilfreich sind ein Plan der Lagerboxen, Regeln zur Chargenidentifikation, Lieferantendaten, ein beispielhafter Weg vom Eingang zum Ausgang, Produktionsaufzeichnungen und Verkaufsdokumente.
Der Auditor sollte das System nachvollziehen und verstehen können, auf welcher Grundlage die Anlage ihre Rückverfolgbarkeitsstufe angibt.
FAQ
Ist Stufe 1 qualitativ besser als Stufe 3?
Es handelt sich um keine Qualitätsklasse. Stufe 1 bedeutet eine detailliertere Rückverfolgbarkeit.
Müssen bei Stufe 2 alle Chargen in einer Lagerbox bekannt sein?
Ja. Der Inhalt sollte bekannt und dokumentiert sein, auch wenn einzelne Chargen innerhalb der Box physisch nicht unterscheidbar sind.
Dürfen bei Stufe 3 die Lieferanten unbekannt bleiben?
Nein. Das Programm verlangt weiterhin die Rückverfolgbarkeit zu bekannten Lieferantengruppen und entsprechende Aufzeichnungen.
Sind Traceability Level und Requirement Level dasselbe?
Nein. Dies sind zwei unterschiedliche Begriffssysteme innerhalb desselben Audit Scheme.
Wirkt sich die Rückverfolgbarkeitsstufe auf das Zertifikat aus?
Ja. Sie gehört zu den Angaben zum Recycling Process und beeinflusst die Interpretation der Rückverfolgbarkeit und des Rezyklatanteils.
