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Recycling und Rückverfolgbarkeit

Abfallherkunft und Rückverfolgbarkeitsstufen 1, 2 und 3 bei RecyClass Recycling Process

Die RecyClass-Rückverfolgbarkeitsstufen beschreiben, wie genau Eingangsabfälle mit Lagerung, Prozess und Recyclingmaterial verknüpft werden. Stufe 1 verfolgt einzelne Chargen, Stufe 2 nutzt kontrollierte Lagerboxen und Stufe 3 erlaubt stärker zusammengefasste Lieferantengruppen- und Monatsdaten.

Abfallherkunft und Rückverfolgbarkeitsstufen 1, 2 und 3 bei RecyClass Recycling Process
Aktualisiert:
05.10.2026
•
4
Min. Lesezeit
STAND DER QUELLEN

Übersetzung des polnischen Originals mit redaktioneller Quellenprüfung vom 24. September 2026. Übersetzung und Abgleich zentraler öffentlicher Quellenpassagen: 5. Oktober 2026. Keine unabhängige fachliche Freigabe.

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PolnischEnglisch
KURZ ERKLÄRT

Die Stufen 1–3 stehen für den Detaillierungsgrad der Rückverfolgbarkeit und sind keine Materialqualitätsklassen. Jede Stufe erfordert Aufzeichnungen zu Lieferanten, Lager, Prozess und Ausgang. Prozessdurchschnitte belegen nicht automatisch den Rezyklatanteil einzelner Produkte.

Stehen die Rückverfolgbarkeitsstufen 1, 2 und 3 für drei Rezyklatqualitätsklassen?

Nein. Die Stufen im RecyClass Recycling Process beschreiben, wie detailliert sich Eingangskunststoffabfälle, Lagerung, Prozess und Recycled Output miteinander verknüpfen lassen. Stufe 1 ermöglicht die genaueste Chargenidentifikation, Stufe 2 stützt sich stärker auf kontrollierte Lagerboxen und Stufe 3 erlaubt eine stärker zusammengefasste Rückverfolgung zu Lieferantengruppen und Monatsdaten. Es sind keine Materialqualitätsklassen.

1. Zuerst die Abfallherkunft bestimmen

Das Recycling Process Audit Scheme verlangt die Einordnung als Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Abfall sowie die Erfassung der Quelle, etwa Haushalt, Gewerbe oder Industrie. Optional oder in entsprechenden Berichten können auch Sektor und Abfallart dokumentiert werden.

Die Rückverfolgbarkeitsstufe ersetzt diese Einordnung nicht. Zunächst muss klar sein, welcher Abfall vorliegt; anschließend wird betrachtet, wie detailliert er sich durch den Betrieb verfolgen lässt.

2. Die Stufe beschreibt die Genauigkeit der Rückverfolgung

RecyClass unterscheidet drei Stufen danach, wie Eingangskunststoffabfälle im Lager und Recyclingprozess kontrolliert werden. Entscheidend ist vor allem, ob eine einzelne Charge, eine bestimmte Lagerbox oder eine zusammengefasste Lieferantengruppe identifiziert werden kann.

Bei jeder Stufe bleibt Rückverfolgbarkeit ein zentraler Bestandteil der Zertifizierung.

3. Stufe 1: höchste Detailtiefe auf Chargenebene

Bei Stufe 1 ist jede Eingangscharge im Lager einzeln identifizierbar. Der Prozess wird mit einzelnen Chargen oder Chargenmischungen bekannter Zusammensetzung beschickt.

Recycled Outputs werden in Chargen vorbereitet; Produktionsdatum und Uhrzeit werden erfasst. So entsteht eine detaillierte Verbindung zwischen Eingang, Prozess und Ausgang.

4. Stufe 2: Kontrolle über Lagerboxen

Bei Stufe 2 wird Material in mindestens zwei Lagerboxen gelagert. Die Chargen in jeder Box sind bekannt, auch wenn einzelne Chargen darin nicht mehr physisch unterscheidbar sind.

Der Prozess wird jeweils aus einer Lagerbox beschickt. Die vollständige Entleerung vor dem Wechsel zu Material aus einer anderen Box wird dokumentiert. Der Ausgang lässt sich dadurch einer bestimmten Lagerbox und bekannten Eingangschargen zuordnen.

5. Stufe 3: stärker zusammengefasste Rückverfolgbarkeit

Bei Stufe 3 sind einzelne Eingangschargen innerhalb einer Lagerbox möglicherweise nicht separat identifizierbar. Recycled Outputs werden weiterhin chargenweise vorbereitet. Die Herkunft kann jedoch anhand monatlicher Durchschnittsdaten zu Gruppen von Lieferanten der Eingangskunststoffabfälle dokumentiert werden.

Werden Pre-Consumer- und Post-Consumer-Ströme gemischt, muss ihre Aufteilung dokumentiert sein. Fehlende Angaben haben Folgen für die Einstufung nach den Programmregeln.

6. Auch Stufe 3 verlangt Rückverfolgbarkeit

Stufe 3 wird gelegentlich fälschlich als Verzicht auf Rückverfolgung verstanden. Sie ist weiterhin ein definiertes Modell. Das Unternehmen muss Aufzeichnungen, Lieferantendaten sowie Informationen zu Lagerung, Prozess, Ausgang und Rezyklatanteil führen.

Der Unterschied liegt in der Detailtiefe, mit der Materialien getrennt und zugeordnet werden.

7. Rückverfolgbarkeitsstufe und Anforderungsstufe unterscheiden

Dasselbe Audit Scheme verwendet auch Requirement level 1 und Requirement level 2 zur Einordnung von Auditanforderungen. Dabei handelt es sich um einen anderen Begriff.

Die Anforderungsstufe beschreibt die Verbindlichkeit bestimmter Auditpunkte. Die Rückverfolgbarkeitsstufen 1–3 beschreiben dagegen das Modell der Materialverfolgung im Prozess.

8. Einfluss auf Angaben zum Rezyklatanteil

Im Recycling Process ist die Berechnung je Recycled Output bei Rückverfolgbarkeitsstufe 3 nicht verpflichtend. Bei Stufe 1 und 2 ermöglicht die genauere Verknüpfung von Ausgang und Eingang detailliertere Angaben.

Unabhängig von der Stufe darf ein Durchschnitt für den gesamten Recyclingprozess nicht automatisch als Rezyklatanteil eines einzelnen Produkts angegeben werden.

9. Die passende Stufe wählen

Die Wahl sollte dem tatsächlichen Lageraufbau, der Technologie, der Materialmischung und den Kundenanforderungen entsprechen. Stufe 1 ist nicht angemessen, wenn die individuelle Chargenidentifikation in großen gemeinsamen Lagern verloren geht.

Eine Investition in genauere Identifikation kann sich lohnen, wenn Abnehmer präzisere Herkunftsdaten für einen bestimmten Recycled Output benötigen.

10. Nachweise vor dem Audit vorbereiten

Hilfreich sind ein Plan der Lagerboxen, Regeln zur Chargenidentifikation, Lieferantendaten, ein beispielhafter Weg vom Eingang zum Ausgang, Produktionsaufzeichnungen und Verkaufsdokumente.

Der Auditor sollte das System nachvollziehen und verstehen können, auf welcher Grundlage die Anlage ihre Rückverfolgbarkeitsstufe angibt.

FAQ

Ist Stufe 1 qualitativ besser als Stufe 3?

Es handelt sich um keine Qualitätsklasse. Stufe 1 bedeutet eine detailliertere Rückverfolgbarkeit.

Müssen bei Stufe 2 alle Chargen in einer Lagerbox bekannt sein?

Ja. Der Inhalt sollte bekannt und dokumentiert sein, auch wenn einzelne Chargen innerhalb der Box physisch nicht unterscheidbar sind.

Dürfen bei Stufe 3 die Lieferanten unbekannt bleiben?

Nein. Das Programm verlangt weiterhin die Rückverfolgbarkeit zu bekannten Lieferantengruppen und entsprechende Aufzeichnungen.

Sind Traceability Level und Requirement Level dasselbe?

Nein. Dies sind zwei unterschiedliche Begriffssysteme innerhalb desselben Audit Scheme.

Wirkt sich die Rückverfolgbarkeitsstufe auf das Zertifikat aus?

Ja. Sie gehört zu den Angaben zum Recycling Process und beeinflusst die Interpretation der Rückverfolgbarkeit und des Rezyklatanteils.

HINWEISE ZUM ARTIKEL

Praxiswissen auf Grundlage der Quelldokumente

Beziehen Sie bei Entscheidungen zu einem konkreten Prozess die aktuelle Programmdokumentation und den tatsächlichen Umfang Ihrer Tätigkeit ein. Beachten Sie die Datumsangaben und Quellen.

DATUM PRÜFEN

Programmanforderungen und Rechtsvorschriften ändern sich. Veröffentlichungs- und Aktualisierungsdatum zeigen, auf welchen Stand sich der Artikel bezieht.

QUELLE PRÜFEN

Für RecyClass-Anforderungen ist die aktuelle Programmdokumentation maßgeblich, für rechtliche Anforderungen die geltende Rechtsvorschrift und für den Akkreditierungsstatus die offiziellen PCA-Dokumente.

AUF IHREN PROZESS BEZIEHEN

Dieselbe Anforderung kann je nach Prozess, Standort, Material, Produkt, Modul oder Programmversion unterschiedliche Auswirkungen haben. Der Artikel ersetzt keine individuelle Bewertung des Geltungsbereichs.

QUELLEN UND GRUNDLAGEN

Redaktionelle Quellenprüfung des polnischen Originals: 24. September 2026. Übersetzung und Abgleich zentraler öffentlich zugänglicher Quellenpassagen: 5. Oktober 2026.

Für eine konkrete Bewertung sind die jeweils geltenden Programmdokumente maßgeblich. Diese redaktionelle Übersetzung stellt keine unabhängige fachliche Freigabe dar.

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