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RecyClass und Zertifizierung

Welche Aussagen sind nach einer RecyClass-Zertifizierung möglich?

Aussagen nach der Zertifizierung müssen genau dem entsprechen, was bewertet wurde. Recycling Process, Recycled Plastics Traceability und RecyClass Recyclability bestätigen unterschiedliche Eigenschaften und dürfen nicht als ein allgemeines „Umweltzertifikat“ dargestellt werden.

Welche Aussagen sind nach einer RecyClass-Zertifizierung möglich?
Aktualisiert:
05.10.2026
•
2
Min. Lesezeit
STAND DER QUELLEN

Übersetzung des polnischen Originals mit redaktionellem Quellenstand vom 28. September 2026. Übersetzung erstellt am 5. Oktober 2026; keine unabhängige fachliche Freigabe.

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PolnischEnglisch
KURZ ERKLÄRT

Die sicherste Regel lautet: Kommunizieren Sie nur das, was sich aus dem Zertifikatsumfang und den aktuellen RecyClass-Vorgaben zu Zeichen und Aussagen ergibt. Übertragen Sie das Ergebnis nicht auf andere Produkte, Standorte oder Eigenschaften.

Zuerst klären, was genau zertifiziert wurde

RecyClass umfasst mehrere eigenständige Programme. Jedes beantwortet eine andere Frage. Deshalb unterscheidet sich auch der zulässige Umfang der Kommunikation.

  • Recycling Process – betrifft den zertifizierten Recyclingprozess und den entsprechenden Recyclingoutput;
  • Recycled Plastics Traceability – betrifft die Rückverfolgbarkeit des Recyclingmaterials und den verifizierten Rezyklatanteil im jeweiligen Produkt oder Bauteil;
  • RecyClass Recyclability – betrifft die Bewertung der Recyclingfähigkeit eines konkreten Verpackungsdesigns im Umfang des jeweiligen Bewertungswegs.

Vier Grundsätze für verlässliche Kommunikation

Eine gute Aussage ist korrekt, konkret, verständlich und überprüfbar. Je allgemeiner die Formulierung, desto größer das Risiko, dass Empfänger dem Zertifikat eine Bedeutung zuschreiben, die es nicht bestätigt.

Was sollte vermieden werden?

  • das Ergebnis eines Standorts auf die gesamte Unternehmensgruppe zu übertragen;
  • einem Produkt außerhalb des Geltungsbereichs eine Zertifizierung zuzuschreiben;
  • Rezyklatanteil mit Recyclingfähigkeit gleichzusetzen;
  • ein Modul für Lebensmittelkontakt als allgemeine rechtliche Zulassung des Materials zu behandeln;
  • allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ zu verwenden, wenn nur eine bestimmte technische Eigenschaft zertifiziert wurde.

Zertifizierungszeichen und B2B-/B2C-Kommunikation

RecyClass veröffentlicht eigene Vorgaben zur Verwendung von Zeichen und Aussagen. Vor der Nutzung eines Zeichens auf Handelsdokumenten, Websites, Transportverpackungen oder Produkten sind die aktuelle Fassung dieser Regeln und der konkrete Zertifikatsumfang zu prüfen.

Eine Produktänderung kann die Berechtigung zu einer Aussage verändern

Änderungen an Material, Lieferant, Rezeptur, Bauteil, Rezyklatanteil oder Verpackungsdesign können dazu führen, dass eine frühere Aussage nicht mehr zum zertifizierten Umfang passt. Deshalb muss die Kommunikation ebenso wie die technische Dokumentation dem Änderungsmanagement unterliegen.

Wie wird eine korrekte Aussage vorbereitet?

Beantworten Sie vor der Veröffentlichung fünf Fragen:

  • Welches Programm und welches Zertifikat bilden die Grundlage?
  • Auf welchen Standort bezieht sich die Aussage?
  • Welches Produkt, Material oder Design ist gemeint?
  • Welche Eigenschaft wurde tatsächlich verifiziert?
  • Erlauben die aktuellen RecyClass-Vorgaben diese Form der Kommunikation?

Das Wesentliche

Ein Zertifikat ist ein Nachweis mit festgelegtem Geltungsbereich. Professionelle Kommunikation darf diesen nicht erweitern, verkürzend darstellen oder Eigenschaften als bestätigt ausgeben, die das Programm nicht bewertet hat.

HINWEISE ZUM ARTIKEL

Praxiswissen auf Grundlage der Quelldokumente

Beziehen Sie bei Entscheidungen zu einem konkreten Prozess die aktuelle Programmdokumentation und den tatsächlichen Umfang Ihrer Tätigkeit ein. Beachten Sie die Datumsangaben und Quellen.

DATUM PRÜFEN

Programmanforderungen und Rechtsvorschriften ändern sich. Veröffentlichungs- und Aktualisierungsdatum zeigen, auf welchen Stand sich der Artikel bezieht.

QUELLE PRÜFEN

Für RecyClass-Anforderungen ist die aktuelle Programmdokumentation maßgeblich, für rechtliche Anforderungen die geltende Rechtsvorschrift und für den Akkreditierungsstatus die offiziellen PCA-Dokumente.

AUF IHREN PROZESS BEZIEHEN

Dieselbe Anforderung kann je nach Prozess, Standort, Material, Produkt, Modul oder Programmversion unterschiedliche Auswirkungen haben. Der Artikel ersetzt keine individuelle Bewertung des Geltungsbereichs.

QUELLEN UND GRUNDLAGEN

Redaktionelle Quellenprüfung des polnischen Originals: 28. September 2026.

Hauptquelle: RecyClass Circular Claims.

Ergänzende Quelle: offizielle Programmdokumentation.

Prüfen Sie vor der Anwendung auf einen konkreten Prozess die aktuelle Fassung der einschlägigen Dokumente, den Geltungsbereich des Programms und etwaige spätere Änderungen.

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